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Erstellung von Gutachten

Es gibt viele Gründe eine Immobilie bewerten zu lassen:

 

 - Verkaufsabsicht

 - Kaufabsicht

 - Ermittlung eines Vermögenswertes

 - Erbschaften/Schenkungen,

 - zur Vorlage beim Finanzamt

 - steuerliche Aspekte wie Berechnung der AFA

 - Renditeprognose für Investoren

 - Vermögensauseinandersetzungen

 - Versicherungsabschluss oder –änderung

 - Grundstückstausch

 - Anfangs- und Endwert einer Sanierung

Ich berate Sie gerne und erstelle das für Sie richtige Gutachten, ob Kaufpreisschätzung, Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB.

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